Allgemeines zum Schulleben

 

 


Flyer Thema: Beratung bei Angst und Depression





 

Verhalten bei Erkrankung

Bitte verständigen Sie die Schule bzw. die Lehrkraft noch vor Unterrichtsbeginn:

  • Entweder einem Mitschüler aus der Nachbarschaft eine schriftliche Entschuldigung mitgeben oder
  • Fax an die Schule unter 08053-79688-88 oder
  • telefonische Krankmeldung unter 08053-79688-0 ab 7:00 Uhr.

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, aber auch Lehrkräfte anstecken. Um dies zu verhindern, greift das Bundesseuchengesetz vom 01.01.2001 ein. Das Gesetz bestimmt, dass ein Kind die Schule nicht besuchen darf

  • wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist (nach Vorschrift z.B. Diphterie, Tuberkulose, Cholera, Duchfall durch EHEC-Bakterien u.a.). All diese Krankheiten kommen in Deutschland kaum mehr vor.
  • bei Infektionserkrankungen, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen können, wie z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, bakterielle Ruhr u.a.
  • wenn Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
  • bei Erkrankung von Masern, Mumps, Windpocken, Zytomegalie, Ringelröteln und Röteln muss die Schulleitung sofort informiert werden, da eine Gefahr für Schwangere besteht.

Wir bitten Sie, bei diesen Erkrankungen Ihres Kindes den Haus- bzw. Kinderarzt aufzusuchen. Er wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind die Schule besuchen darf. Bitte benachrichtigen Sie uns auch über die Diagnose, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt evtl. notwendige Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen (Meldepflichten!).

Eine Ansteckung ist meist schon erfolgt, bevor die Symptome auftreten – manchmal nehmen Kinder und Erwachsene Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch die Familienmitglieder sind davon betroffen. Bitte informieren Sie darum ebenso den Arzt bzw. die Schule über eine evtl. Erkrankung von Geschwisterkindern.

 


 


Versicherung bei Schulunfällen

 

Glücklicherweise gehen die meisten „Schulunfälle“ ziemlich glimpflich ab. Nach der Erstversorgung durch die Lehrkräfte werden die Eltern benachrichtigt. Auch ein evtl. notwendiger Transport zur Behandlung beim Hausarzt oder ins Krankenhaus wird veranlasst.

Die Schüler sind bei der kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) gegen Unfälle in der Schule (Unterricht und Pausen), bei schulischen Veranstaltungen und auf dem unmittelbaren, kürzesten Schulweg versichert. Als unmittelbarer Schulweg gilt in Ausnahmefällen auch ein Weg über Nebenstraßen, wenn dadurch eine besonders verkehrsreiche Hauptstraße vermieden wird. Versichert sind die ärztlichen Behandlungskosten, jedoch keine Sachschäden.

Was ist bei einem Schulunfall zu tun?

  1. Teilen Sie dem Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
  2. Das Kind bzw. die Eltern melden sich baldmöglichst beim Klassleiter oder im Sekretariat und füllen einen Unfallbericht aus.


 

Verhalten Fremden gegenüber

 

Im Unterricht Ihres Kindes wird zu Beginn eines jeden Schuljahres dieses Thema behandelt. Bitte belehren Sie ebenfalls Ihr Kind, um richtige Verhaltensweisen immer wieder aufzufrischen!

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